Unterrichtung der Öffentlichkeit
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. BImSchV
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 17. Verordnung zu diesem Gesetz (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) beinhalten die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für Sonderabfallverbrennungsanlagen.
Anlagen
Unterrichtung der Öffentlichkeit SAV Biebesheim
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. BImSchV für das Betriebsjahr 2023
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 17. Verordnung zu diesem Gesetz (17. BImSchV) beinhalten die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben auch für Sonderabfallverbrennungsanlagen. Die Sonderabfallverbrennungsanlage der HIM GmbH besteht aus zwei voneinander unabhängigen Verbrennungslinien SAV I und II. Jede Verbrennungslinie besteht aus einem Drehrohrofen mit Nachbrennkammer und einer nachgeschalteten Abgasreinigungsanlage. Die Emissionsmessungen, deren Ergebnisse wir Ihnen in dieser Veröffentlichung vorstellen, werden für beide Verbrennungslinien separat durchgeführt. Über die Ergebnisse der Messungen wird im ersten Umweltbeirat des Jahres berichtet. In diesem Gremium sind u.a. Vertreter aller Nachbargemeinden, Behörden und Umweltschutzinstitutionen aktiv.
Das Dokument mit dem vollständigen Bericht finden Sie unten verlinkt.
Für weitere Auskünfte und Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
HIM GmbH
Peter Sippel, Immissionsschutzbeauftragter
Abteilung QESH, Tel: 06258 809 2148
Otto-Hahn-Str. 1, 64584 Biebesheim
Unterrichtung der Öffentlichkeit SAV Hamburg
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. BImSchV für das Betriebsjahr 2023
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 17. Verordnung zu diesem Gesetz (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) beinhalten die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für Sonderabfallverbrennungsanlagen. Die von der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigten Emissionsgrenzwerte liegen deutlich unterhalb der vom Gesetzgeber verordneten Emissionsgrenzwerte.
Die tatsächlichen Emissionen betragen nur einen Bruchteil dieser genehmigten Werte.
Die Sonderabfallverbrennungsanlage der Abfall-Verwertungs-Gesellschaft mbH besteht aus zwei voneinander unabhängigen Verbrennungslinien L1 und L2 mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Rauchgasreinigungsanlage. Jede Verbrennungslinie besteht aus einem Drehrohrofen mit Nachbrennkammer und einer nachgeschalteten Abgasreinigungsanlage. Die Verbrennungslinien L1 und L2 werden im so genannten An- / Abfahr- sowie Haltebetrieb zwischen 200 °C und 950 °C unter Einsatz eines speziellen heizwertreichen, flüssigen Abfalls betrieben. Dieser Betriebszustand unterliegt ebenfalls den Anforderungen der 17. BImSchV.
Die Ergebnisse aus den Emissionsmessungen gemäß § 16 der 17. BImSchV des Betriebsjahres 2023, die wir Ihnen in unten verlinkter Veröffentlichung vorstellen, wurden der Überwachungsbehörde permanent online übermittelt.
Vollständiger Bericht
PDF-Dokument mit dem vollständigen Bericht
Für weitere Auskünfte und Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Abfall-Verwertungs-Gesellschaft mbH
Matthias Pauly, Immissionsschutzbeauftragter
Tel. 040–73351-0
Borsigstraße 2, 22113 Hamburg